Rechtsprechung
BVerwG, 24.07.1984 - 6 C 67.83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,7556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlender Nachweis einer Gewissensentscheidung des Klägers gegen den Kriegsdienst mit der Waffe
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 30.05.1983 - II/2 E 3690/81
- BVerwG, 24.07.1984 - 6 C 67.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1984 - 6 C 67.83
Wie sich aus dem Gesamtzusammenhang des angefochtenen Urteils ergibt, hat das Verwaltungsgericht vielmehr unter Berücksichtigung der für den Nachweis einer derartigen Gewissensentscheidung vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze (vgl. insbesondere den vom Verwaltungsgericht erwähnten Beschluß des Senats vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) sowohl aus der Entwicklung des Klägers, seinem Verhalten im Verwaltungsverfahren und seinem gesamten Vorbringen - insbesondere bei seiner Vernehmung als Partei - in verfahrensrechtlich unbedenklicher Weise entnommen, daß der Kläger nicht nachgewiesen hat, daß er sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt. - BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
Die letzte mündliche Verhandlung als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1984 - 6 C 67.83
Für eine im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 137 Abs. 3 i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu berücksichtigende Abweichung des Verwaltungsgerichts von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - etwa von dem Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75) - bestehen keine Anhaltspunkte.